Parlamentarischer Untersuchungsausschuss "Justizskandal Wahlmann"
Die CDU-Landtagsfraktion beantragt die Einsetzung des 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Justizskandal im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann. Hintergrund ist der Fall eines wegen Korruption angeklagten Staatsanwalts aus Hannover. Ihm wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit organisierter Drogenkriminalität interne Informationen weitergegeben zu haben. Besonders schwer wiegt: Bereits Ende 2022 lagen Hinweise vor - dennoch blieb der Staatsanwalt nahezu zwei weitere Jahre mit hochsensiblen Verfahren betraut.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist das schärfste Kontrollinstrument des Landtages. Die CDU-Fraktion verfügt aus eigener Kraft über das erforderliche Quorum von einem Fünftel der Stimmen zu seiner Einsetzung. Wenn ein Staatsanwalt trotz schwerwiegender Verdachtsmomente fast zwei Jahre weiter in sensiblen Verfahren tätig sein kann, wenn widersprüchliche dienstliche Erklärungen im Raum stehen und wenn das Parlament möglicherweise nicht vollständig informiert wurde, dann ist Aufklärung Pflicht.
Der Untersuchungsausschuss richtet sich nicht gegen die Justiz. Er dient der Justiz. Die große Mehrheit der Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter sowie der Justizbeschäftigten in Niedersachsen arbeitet mit höchster Professionalität und Integrität. Und er dient den Menschen in Niedersachsen, die erwarten dürfen, dass politische Verantwortung übernommen und aus Fehlern Konsequenzen gezogen werden.