Sebastian Lechner

Corona-Hilfen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen weiter vereinfacht und maximiert

Rücklagen bleiben unangetastet

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium handelt in der Corona-Krise schnell und zuverlässig. Die bisherigen Richtlinien zur Förderung von Soloselbständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen wurden zum Stichtag heute, 31. März, durch zwei vereinfachte bundesweit umgesetzte Richtlinien ersetzt.
 
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Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt dabei die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigte) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigte) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten.
 
Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei ab sofort nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Unternehmen in Neustadt und Wunstorf. Außerdem ist es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten.
 
Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten. Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.
 
In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach ausdrücklicher Vorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, kann ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden. 
Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, erhalten alle bisherigen Antragsteller die Möglichkeit, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind.
 
Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben, damit diese ergänzend zur schon bewilligten Landesförderung eine weitere Unterstützung erhalten können. Bereits ausgezahlte Förderbeträge werden angerechnet, wenn sich nach den neuen verbesserten Regelungen aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergibt. 
 
So wird eine Doppelförderung vermieden und wir sichern allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten zu..
 
Weiterreichende Informationen dazu gibt es in Kürze auf der Webseite der
NBank unter https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp